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Anahid
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#21
30.01.2014, 15:19
Sicherheitsleistung, dem Gläubiger bzw. Gläubigervertreter nachweisen/zustellen und diesen auffordern, sofort die Zwangsvollstreckung einzustellen (kurze Fristsetzung) und wenn der das nicht macht, Antrag auf einstweilige Verfügung zur Einstellung der ZV aufgrund Sicherheitsleistung. Dieser Antrag wäre dann, weil kein rechtskräftiger Titel vorliegt, m.E. an das Berufungsgericht zu richten.
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kordula32
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#22
30.01.2014, 15:26
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Ja wie einleuchtend oh ich danke Dir!
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kordula32 am 30.01.2014, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Anahid
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#23
30.01.2014, 15:27
Na jetzt muss Euer Dozent nur noch meine Meinung teilen.
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