Hallo,
ich bin gerade so völlig planlos.
Mandant betreibt Fahrdienste, die nach der Freistellungsverordnung keine Konzession zur Personenbeförderung bedürfen und wofür man auch keinen P-Schein braucht. Da er letztzeitlich aber bei Verkehrskontrollen ständig Ärger mit der Polizei hatte, die behauptet er fahre ohne P-Schein und Konzession, haben wir die Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsstelle anschrieben und gebeten schriftlich zu bestätigen, dass er keine Genehmigung / Konzession und auch keinen P-Schein benötigt. Dies hat die Behörde auch schriftlich bestätigt.
Wie soll ich das abrechnen? Gegenstandswert? Bußgeldsache (gibt aber noch kein Owi-verfahren)? Verwaltungsrecht?
Danke vorab für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Gegenstandswert und Gebühr Konzession Personenbeförderung
- Anahid
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Bußgeldsache würde ich verneinen. Ich würde das eher im Verwaltungsrecht ansiedeln. Streitwert kannst Du m.E. nur schätzen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Pepples
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Verwaltungsrecht würde ich sagen. Schau mal in den verwaltungsrechtlichen Streitwertkatalog.
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Kann leider nichts zum Streitwert finden.
Es ist handelt sich nicht um eine Gewerbekonzession. Auch liegt zwischen Behörde und Mandant kein Streit über die Benötigung einer Personenbefördungskonzession vor. Es ging ja lediglich darum, dass mein Mandanten ein Schreiben haben wollte, welches er bei der Verkehrskontrolle vorlegen kann, damit das Ganze nicht so lange dauert und nicht -zig Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Also alles rein präventiv.
Die Erteilung dieser Bescheinigung dürfte daher auch nicht einklagbar sein.
Es ist handelt sich nicht um eine Gewerbekonzession. Auch liegt zwischen Behörde und Mandant kein Streit über die Benötigung einer Personenbefördungskonzession vor. Es ging ja lediglich darum, dass mein Mandanten ein Schreiben haben wollte, welches er bei der Verkehrskontrolle vorlegen kann, damit das Ganze nicht so lange dauert und nicht -zig Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Also alles rein präventiv.
Die Erteilung dieser Bescheinigung dürfte daher auch nicht einklagbar sein.
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Wenn aus dem Streitwertkatalog nichts findet, schätzt halt oder nimm den Auffangwert.
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Ich würde einen Bruchteil des Wertes für Gewerbeschein bzw. P-Schein ansetzen. Regelwert halte ich für überzogen, weil es wirklich nur um eine schriftliche Bestätigung geht. Kein Bescheid, kein Verwaltungsverfahren o.ä. Z.b. eine 1,0 GG aus 2.500 EUR oder so.