Hallo!
Habe eine Ausbildung zur ReNo angefangen und das mit dem Streitwert nicht verstanden. Kann mir vllt jemand mal genau erklären wie ich den Streitwert berechne?
(bei den verschiedensten Sachen )
Streitwert
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- Lämmchen
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Das kannst Du wirklich gut nachlesen. Streitwerte findest Du auch im RVG und im GKG.Jupp03/11 hat geschrieben:Schon mal in die ZPO geschaut? Fang am besten ganz vorne an.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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Huhu!
Bist du im ersten oder im zweiten Ausbildungsjahr?
Solltest du nämlich im ersten Ausbildungsjahr sein, dann würde ich mir noch nicht soviele Gedanken über den Streitwert machen. Streitwert kommt meistens im zweiten Ausbildungsjahr ganz früh dran, nämlich im Fach RVG.
Damit du es trotzdem etwas verstehst, versuche ich es mal zu erklären.
Bsp1:
Du bist mit deinem Auto geblitzt worden und bekommst einen Bußgeldbescheid i. H. v. 300,00 €
Dann ist der Streitwert 300,00 €.
Bsp2:
Du hast Mietrückstände i. H. v. 1.000,00 €, des Weiteren hast du die vereinbarten Nebenkosten (350,00 €) die immer am Ende des Jahres fällig sind, nicht bezahlt. Deine Vermieterin stellt eine Leistungsklage i. H. v. 1.350,00 €.
_____
Der Streitwert ist fast immer der Wert, um den gestritten wird.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
Bist du im ersten oder im zweiten Ausbildungsjahr?
Solltest du nämlich im ersten Ausbildungsjahr sein, dann würde ich mir noch nicht soviele Gedanken über den Streitwert machen. Streitwert kommt meistens im zweiten Ausbildungsjahr ganz früh dran, nämlich im Fach RVG.
Damit du es trotzdem etwas verstehst, versuche ich es mal zu erklären.
Bsp1:
Du bist mit deinem Auto geblitzt worden und bekommst einen Bußgeldbescheid i. H. v. 300,00 €
Dann ist der Streitwert 300,00 €.
Bsp2:
Du hast Mietrückstände i. H. v. 1.000,00 €, des Weiteren hast du die vereinbarten Nebenkosten (350,00 €) die immer am Ende des Jahres fällig sind, nicht bezahlt. Deine Vermieterin stellt eine Leistungsklage i. H. v. 1.350,00 €.
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Oha, da denkst du bitte nochmal drüber nach und stellst die richtige Antwort ein, das ist ganz falschBsp1:
Du bist mit deinem Auto geblitzt worden und bekommst einen Bußgeldbescheid i. H. v. 300,00 €
Dann ist der Streitwert 300,00 €.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege und es vor Gericht geht dann wäre doch der Gegenstandswert 300,00 €, oder etwa nicht ?
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Ist das denn ein ZPO-Verfahren?
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