Hallo zusammen,
habe eine dicke Akte von meiner Vorgängerin vererbt bekommen, welche ich jetzt abrechnen soll. Folgender Sachverhalt
Wir haben Klage beim AG Pinneberg eingereicht.
Wir haben einen Unterbevollmächtigten beauftragt, den Termin wahrzunehmen. Dies hat er dann auch getan. Es wurde sodann ein zweiter Termin anberaumt, zu welchem wieder der beauftragte Unterbevollmächtigte gegangen ist. Im zweiten Termin erging VU.
Der UBV hat uns seine Rechnung übersandt ( 1,2 TG)
Jetzt soll ich also einen KFA machen und habe keine Ahnung, wie der auszusehen hat:
Ich würde mal so abrechnen:
0,5 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV
Zwischensumme
Kostennote des Terminsvertreters
für jede Antwort bin ich dankbar. Ich stehe völlig auf dem Schlauch.
Unterbevollmächtigter und Hauptbevollmächtigter
- 148
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Terminsvertreter bekommt Nr. 3401 VV RVG (0,65) und die Nr. 3402 (1,2 Terminsgebühr f. Terminsvertretung)
Ihr bekommt die 3100 (Verfahrensgebühr).
Wieso hat der Terminsvertreter die 3402 nicht abgerechnet? kann er doch oder??
so würde ich das jetzt festsetzen lassen ..
Ihr bekommt die 3100 (Verfahrensgebühr).
Wieso hat der Terminsvertreter die 3402 nicht abgerechnet? kann er doch oder??
so würde ich das jetzt festsetzen lassen ..
- Anahid
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Ihr bekommt keine Terminsgebühr. Ihr seid nicht zum Termin gegangen. Beide Termine wurden vom UBV wahrgenommen. Dessen 0,5 TG geht aber in der 1,2 TG auf. Darum stellt der Euch auch nur die 1,2 TG in Rechnung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.