Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt:
Wir waren in einem Rechtsstreit tätig. Dort sind 3 Beklagte beteiligt. Wir vertreten die Beklagte zu 2.). Urteil wurde erlassen: Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt an den Kläger ...€ zu zahlen... Der RA des Klägers hat uns angeschrieben und aufgefordert zu zahlen. Wir haben das Schreiben an unsere Mandantin weitergeleitet. Jetzt hat der RA des Klägers KFA gestellt. Unsere Fragen jetzt:
1. Was sollen wir machen? Da das Gericht um Stellungnahme bittet.
2. Müssen wir jetzt auch einen KFA stellen und danach wird gequotet?
KFA gegen Gegenseite mehrere Beklagte
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Du hast nur den halben Tenor des Urteils geschrieben. Da muss auch eine Kostengrundentscheidung (KGE) sein. Die lautet "Die Kosten des Verfahrens trägt....."
Was steht denn da?
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Du musst im Tenor nachsehen. Das ist der Urteilsspruch am Anfang der Entscheidung, der anschließend begründet wird. Direkt nach "Die Beklagte zu 2. wird verurteilt..." muss ein Satz folgen, der über die Kosten des Verfahrens entscheidet.
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Die gerichtlichen sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 1) und 2) zu jeweils 1/3.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 2) tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 2) tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
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Ihr vertretet die Beklagte zu 2. Die muss ihre Kosten komplett selbst tragen, deshalb ist eine Kostenanmeldung nicht notwendig. Ihr müsst lediglich überprüfen, ob der Kläger seine Kosten korrekt angemeldet hat. Wenn der KFB da ist, muss dann noch die Kostenverteilung geprüft werden.
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Genau das meinten wirOlga1992 hat geschrieben:Die gerichtlichen sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten zu 1) und 2) zu jeweils 1/3.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 2) tragen diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt der Kläger.
Also...da Deine Mandantin (die Beklagte zu 2) ihre Kotsen selbst tragen muss, brauchst Du selbst keine Kostenfestsetzungs- bzw. Kostenausgleichungsantrag zus tellen. Du musst nur den Antrag der Gegenseite prüfen und, falls dieser falsch sein sollte, darauf erwidern. Sind die Gebühren durch den Kläger richtig angegeben, machst Du gar nichts und wartest auf den Kostenfestsetzungsbeschluss.
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