Was immer die da gelesen haben, ist wohl mal falsch
Du bekommst ja nicht eine PTA für die Grundgebühr und eine für die VG im vorbereitenden Verfahren.
Gebührentatbestand
- Adora Belle
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Aber doch nicht, dass im Vorverfahren mehrere Postpauschalen entstehen. Das steht da nirgends.rena hat geschrieben:Die bei RA-Micro meinen jetzt, dass sie das aus der Begründung zum 2. KostRmodG herausgelesen haben???
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In der Bundestagsdrucksache 517/12:
Mit den Vorschlägen soll die in der Rechtsprechung und in der Literatur unterschiedliche Auffassung
darüber, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das nachfolgende Strafverfahren
sowie das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche
Bußgeldverfahren jeweils unterschiedliche Angelegenheiten sind, einer Klärung
zugeführt werden. Die Beantwortung dieser Frage dahingehend, dass es sich um verschiedene
Angelegenheiten handelt, hat in erster Linie Einfluss auf die in jeder Angelegenheit
entstehende Postauslagenpauschale.
Mit den Vorschlägen soll die in der Rechtsprechung und in der Literatur unterschiedliche Auffassung
darüber, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das nachfolgende Strafverfahren
sowie das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche
Bußgeldverfahren jeweils unterschiedliche Angelegenheiten sind, einer Klärung
zugeführt werden. Die Beantwortung dieser Frage dahingehend, dass es sich um verschiedene
Angelegenheiten handelt, hat in erster Linie Einfluss auf die in jeder Angelegenheit
entstehende Postauslagenpauschale.