Ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch. Wir haben zum einen gegen ein OHG und zum anderen gegen die zwei persönlich haftenden Gesellschafter als Gesamtschuldner einen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid beantragt. Nun bekomme ich ja 3 Titel zugesandt. Kann ich die Gebühren jedes einzelnen Titels gegenüber dem Mandanten abrechnen?
Und wie sieht es dann in der ZV aus. Muss in jedem ZV-Antrag sozusagen die MB/VB-Gebühr 3 x erscheinen?
Mandantenabrechnung bei Gesamtschuldnern
- Mine87
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 06.04.2011, 11:41
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: München
Nein ich würde sagen, ihr könnt nur einmal abrechnen gegenüber dem Mandanten und auch im ZV-Auftrag. es ist eine Angelegenheit mit mehreren Schuldnern. diese haften gesamtschuldnerisch, es gäbe nur 3 x die Gebühren, wenn ihr 3 einzelne Mahnbescheide beantragt hättet.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Beim Titel stimme ich Mine87 zu, ich nehme an, es war ein MB, dann gibt es auch nur eine Gebühr. Bei der ZV meine ich jedoch, dass diese pro Schuldner anfällt.
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Tigerle hat geschrieben:Beim Titel stimme ich Mine87 zu, ich nehme an, es war ein MB, dann gibt es auch nur eine Gebühr. Bei der ZV meine ich jedoch, dass diese pro Schuldner anfällt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Mine87
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 06.04.2011, 11:41
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: München
aber die MB-/VB-Gebühr ist doch im Titel austituliert? daher fällt sie im Forderungskonto so an, wie sie austituliert wurde, als festgesetzte Kosten. Für die Gebühren für den Zwangsvollstreckungsantrag kann pro Schuldner die Gebühren für die ZV anfallen, je nach dem was man vollstreckt.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Bezüglich des Mahnverfahrens geb ich Dir Recht. In der ZV fallen die Gebühren aber für jeden Schuldner, gegen den ich vollstrecke, gesondert an, wobei dann aber alle für diese Kosten haften aufgrund der Gesamtschuldnerschaft.Mine87 hat geschrieben:Nein ich würde sagen, ihr könnt nur einmal abrechnen gegenüber dem Mandanten und auch im ZV-Auftrag. es ist eine Angelegenheit mit mehreren Schuldnern. diese haften gesamtschuldnerisch, es gäbe nur 3 x die Gebühren, wenn ihr 3 einzelne Mahnbescheide beantragt hättet.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"