Hallo ihr Lieben,
wir haben eine Arbeitsgerichtsangelegenheit nunmehr beendet.
Jetzt überlegen wir, wie die Abrechnung nun richtig ist:
Es handet sich um zum Teil um nicht rechtshängige Ansprüche, die verglichen wurden im Gerichtstermin.
Welche Gebühr fällt hierfür an!? Eine 1,0 oder 0,8 !?
Der Gegenstandswert beträgt 7.500,00 €, wobei der Wert des Vergleichs diesen um 5.000,00 € übersteigt?!
Bitte helft mir:)
LG
Abrechnung Arbeitsrecht:)
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
3101 0,8 nach 5000, 15 III
3104 nach 12500
1000 nach 5000
1003 nach 7500 15 III
Gäbs bei mir, es gibt aber auch andere Auffassungen.
3104 nach 12500
1000 nach 5000
1003 nach 7500 15 III
Gäbs bei mir, es gibt aber auch andere Auffassungen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Gegenstandswert: 7.500,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 148,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 12.500,00 €
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 451,50 €
Gegenstandswert: 7.500,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 337,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.408,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 2.428,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 461,36 €
zu zahlender Betrag 2.889,56 €
???
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 535,60 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 148,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 12.500,00 €
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 631,20 €
Gegenstandswert: 5.000,00 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 451,50 €
Gegenstandswert: 7.500,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 337,50 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 12.500,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.408,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 2.428,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 461,36 €
zu zahlender Betrag 2.889,56 €
???
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Nö, einmal die 3101 raus, gibt nur die 3101 Nr. 2
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
- Birne
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1185
- Registriert: 29.09.2010, 08:39
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Sachsen
Wieso? :
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 304,20 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 20.000,00 € berücksichtigt -
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei.