...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Erniemaus
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#1
22.05.2013, 10:34
Hallo,
ich soll einen zivilen Rechtsstreit abrechnen. In der Sache wurde aber eine Akte der StA kopiert (1478 Seiten) weil gegen den Gegner auch ein Strafverfahren anhänig ist und wir darauf Bezug genommen haben.
Frage: Kann ich die Kopierkosten im KFA geltend machen oder muss der Gegner die nicht zahlen? LG
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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LuzZi
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#2
22.05.2013, 10:41
Kannste, solltest natürlich dann begründen, warum diese Kopien notwendig waren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Erniemaus
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#3
22.05.2013, 11:00
Alles klar.
War mir nicht ganz sicher, weil es so viele Kopien sind.
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Adora Belle
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#4
22.05.2013, 13:06
Die Kopien müssen natürlich auch notwendig gewesen sein. Wenn das die gesamte Akte ist, dann könnte die Erstattungsfähigkeit aller Kopien daran scheitern.