Wir haben ein VU gegen die GS erwirkt.GS hat EInspruch eingelegt. Jetzt Urteil wonach VU aufrechterhalten.
Hatte schon kFA wegen VU damals gemacht, aber noch keinen Kfb bekommen.
Wie jetzt festsetzen lassen? Alten KFA für erledigt erklären (da ja 3105 nicht mehr anfällt) und neuen KFA raus mit der 3104 statt 3105?
Danke
erst VU, dann Einspruch, jetzt Urteil
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Neuen KFA mit den neuen Gebühren abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Anahid hat geschrieben:abzgl. bereits durch KFA vom .... festgesetzter ..... €.
Sollte natürlich heißen: abzgl. bereits durch KFB vom festgesetzter ... €
Wenn es noch keinen gibt, dann wie sansibar.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 461
- Registriert: 11.11.2009, 18:03
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Düsseldorf
Nicht alten zurücknehmen und neuen machen !
Wegen des Zinsbeginns den alten nur "korrigieren".
Wegen des Zinsbeginns den alten nur "korrigieren".
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 12.03.2009, 13:19
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo zusammen,
ich habe hier ein ähnliches Problem. Im Sitzungsprotokoll steht folgendes:
"Der Antragsteller (ist die Gegenseite) trägt vorab die durch die Säumnis im Termin am 22.01.2013 entstandenen Kosten. Im übrigen trägt der Antragsteller 59% und der Antragsgegner 41% der Kosten des Verfahrens.".
Wenn doch eh keine 3105 anfällt, wieso dann explizit der erste Satz? Das ist verwirrend. Kann mir jemand sagen, wie ich abrechne?
Folgender Fall: Im Termin am 21.01. hat meine Chefin beantragt, VU zu erlassen, da der Antragstellervertreter keinen Antrag gestellt hat.
Der VU wurde erlassen, die Gegenseite hat Einspruch eingelegt. Im Termin wurde beantragt, den VU-Beschluss aufzuheben. Beschluss: VU wird aufrecht erhalten, Mandant wurde aber antragsgemäß verpflichtet.
Und dann diese Kostenentscheidung. Kann mir jemand bitte helfen?
ich habe hier ein ähnliches Problem. Im Sitzungsprotokoll steht folgendes:
"Der Antragsteller (ist die Gegenseite) trägt vorab die durch die Säumnis im Termin am 22.01.2013 entstandenen Kosten. Im übrigen trägt der Antragsteller 59% und der Antragsgegner 41% der Kosten des Verfahrens.".
Wenn doch eh keine 3105 anfällt, wieso dann explizit der erste Satz? Das ist verwirrend. Kann mir jemand sagen, wie ich abrechne?
Folgender Fall: Im Termin am 21.01. hat meine Chefin beantragt, VU zu erlassen, da der Antragstellervertreter keinen Antrag gestellt hat.
Der VU wurde erlassen, die Gegenseite hat Einspruch eingelegt. Im Termin wurde beantragt, den VU-Beschluss aufzuheben. Beschluss: VU wird aufrecht erhalten, Mandant wurde aber antragsgemäß verpflichtet.
Und dann diese Kostenentscheidung. Kann mir jemand bitte helfen?
Signaturen sind so wichtig wie dem Papst seine Eier
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Mit dem Stichwort "Säumniskosten" findest du mit der Suchfunktion zahlreiche Beiträge hierzu.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)