Hallo,
auf die Gefahr hin, daß ich mich blamiere:
Wir haben Mahnbescheid beantragt, dieser konnte allerdings nicht zugestellt werden, da der Schuldner abgetaucht ist. Wir würden jetzt die Sache in das streitige Verfahren überleiten um die Klage öffentlich zuzustellen. Wir wollten das gern so machen, damit wenigstens die Gerichtskosten für den Mahnbescheid nicht rausgeschmissen sind.
Gibt es da eine Frist in derer das geschehen sollte bevor der Mahnbescheidsantrag ungültig wird/verfällt?
Vielen Dank!
Mahnbescheid unzustellbar, Überleitung streitiges Verfahren?
Eine Überleitung in ein streitiges Verfahren ist m. E. nicht möglich. Die Gerichtskosten für das Mahnverfahren sind weg, können ggf. aber mit der Klage als Nebenforderung geltend gemacht werden.
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 26.06.2009, 09:56
Manchmal genübt ein Anstoß... Vielen Dank dafür!
Ich habe es jetzt auch gefunden. Der BGH hat sogar bestätigt, daß eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht möglich ist, da die Vorraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
Ich habe es jetzt auch gefunden. Der BGH hat sogar bestätigt, daß eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht möglich ist, da die Vorraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.