Hallo Ihr Lieben,
auch wenn ich mich jetzt vielleicht zum Klops mache .... Ich stehe total auf´n Schlauch:
Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines VU, welches ja vorläufig vollstreckbar ist.
Ich soll jetzt einen Pfüb beantragen und frage mich jetzt,
1. ob das überhaupt geht, da ich auf der vollstreckbaren Ausfertigung kein Zustellungsnachweis habe,
2. ich nur ne Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO (also nur Pfändungsbeschluss, ohne Verwertung) wenn überhaupt machen könnte.
Titel/Klausel/Zustellung ist doch die Devise ... Und gleichzeitige Zustellung geht doch nicht, da ich doch die 2-Wochenfrist vor Beginn der Zustellung abwarten muss, oder?
Bitte helft mir, es ist Freitag und natürlich ist das Ganze wieder eilig und muss heute raus.
Viele Grüße
VU vorläufig vollstreckbar - Zwangsvollstreckung PfüB
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 86
- Registriert: 29.01.2007, 12:33
- Software: RA-Micro
- PetraSophie
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 8
- Registriert: 14.01.2009, 16:22
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Hamburg
Hallo wirbelwind,
ich würde ja ein VZV machen.
ich würde ja ein VZV machen.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Öhm....seit wann ist ein VU vorläufig vollstreckbar? Ich hab hier noch nie ein VU erhalten, dass nicht sofort voll vollstreckt werden könnte.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Das ist mit vorläufig vollstreckbar gemeint. Vorläufig, weil noch nicht rechtskräftig.
VU sind immer vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung, also "voll". Du brauchst allerdings einen Zustellvermerk, den bekommst Du auch fürs VU.
Aber Vorsicht, wenn man das VU vollstreckt und es am Ende aufgehoben wird, hat man evtl. Schadenersatzansprüche an der Backe, was bei einer Sicherungsvollstreckung nicht so leicht der Fall ist.
VU sind immer vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung, also "voll". Du brauchst allerdings einen Zustellvermerk, den bekommst Du auch fürs VU.
Aber Vorsicht, wenn man das VU vollstreckt und es am Ende aufgehoben wird, hat man evtl. Schadenersatzansprüche an der Backe, was bei einer Sicherungsvollstreckung nicht so leicht der Fall ist.
Arbeite seit fünf Jahren sehr zufrieden mit der Ol§Ro - Freeware.
Ich habe ein ähnliches Problem: VU, also ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Ich will einen PfÜB beantragen. Kann ich jetzt eigentlich das normale Muster für den PfÜB nehmen oder kann ich nur einen Pfändungsantrag stellen und muss eine Hinterlegung der Beträge beantragen, da es nur vorläufig vollstreckbar ist?
Wenn ja: hat jemand von euch vielleicht ein Muster zur Formulierung?
Danke danke danke!
Wenn ja: hat jemand von euch vielleicht ein Muster zur Formulierung?
Danke danke danke!
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12499
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
wie oben schon steht, du kannst normal den PfÜb beantragen.
das Formular dafür gibts auf bmj.de.
das Formular dafür gibts auf bmj.de.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück