Hallo erstmal!
bin ganz neu hier im Forum
Gehe gerade ein paar Fragen betreffend meiner Weiterbildung zum Rechtsfachwirt durch und bin auf folgendes Problem gestoßen, vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch.
Kurz und bündig: Kann mit dem Mahnbescheid ein Feststellungsantrag gestellt werden?
Also ich verstehe darunter so etwas wie "vorsätzlich unerlaubte Handlung" als Zusatz im MB neben der eigentlichen Sache, z. B. Zeitschriftenbezug? Korrigiert mich falls ich falsch liege.
Aus eigener Praxis weiß ich, dass es zwar prinzipiell möglich ist im MB-Antrag diesen Zusatz hinzuzufügen und dann auch so im VB drinsteht aber eigentlich nicht wirklich zählt?!
Zurück zur Frage. Wäre die richtige Antwort dann nicht "Nein"? Begründung? §§?
Hoffe auf Antworten
Frage bezüglich MB
Gericht: BGH 7. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 05.04.2005
Aktenzeichen: VII ZB 17/05
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:
Norm: § 850f Abs 2 ZPO
(Vollstreckungsprivileg gem. § 850f ZPO Abs. 2 durch Vorlage des Vollstreckungsbescheids)
Leitsatz
Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.
Entscheidungsdatum: 05.04.2005
Aktenzeichen: VII ZB 17/05
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:
Norm: § 850f Abs 2 ZPO
(Vollstreckungsprivileg gem. § 850f ZPO Abs. 2 durch Vorlage des Vollstreckungsbescheids)
Leitsatz
Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.
- Lämmchen
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Nein, in 688 ZPO steht drin, dass es sich um eine Geldforderung in Euro handeln muss.Stewan hat geschrieben:
Kurz und bündig: Kann mit dem Mahnbescheid ein Feststellungsantrag gestellt werden?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen