Einholung einer LB
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Wie kann ich denn die Einholung der LB beschleunigen? Vielen Dank im Voraus
- Lena
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Ich würd sagen eine Löschungsbewilligung... ?!
Einfach bei der Bank anrufen und nachfragen und sagen das es EILT!
Einfach bei der Bank anrufen und nachfragen und sagen das es EILT!
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Ja, anders geht es wirklich nicht!
Wenn deshalb z.B. der Kaufpreis noch nicht fällig gestellt werden kann, würde ich der Bank das schreiben, damit die einen gewissen Druck haben.
Wenn deshalb z.B. der Kaufpreis noch nicht fällig gestellt werden kann, würde ich der Bank das schreiben, damit die einen gewissen Druck haben.
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Vielen Dank!!!
- Lotti
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am schlimmsten sind aber die bank die nicht siegelberechtigt sind. die sammeln immer die LBs um dann nen notartermin zu machen.furchtbar.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
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Ja, das ist echt nervig!
Das mit "den Eigentümer" anrufen lassen, hilft in der Tat! Zumal sie dann die Akte schon mal auf dem Tisch haben. Also immer schön nerven...
LG
- No.Me.
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Ja, aber auch bei den nicht siegelberechtigten Banken gibt es ausnahmen, die sammeln nicht immer, wenn man den so viel druck macht, dass man die LB bis zum xyz Datum braucht, dann machen sie sogar ausnahmen. Hatte das sogar, da hat die Bank einen Poten geschickt und deren Sachbearbeiten, die im Urlaub war wurde auch noch mit insolviert, die rief total generv aus dem Urlaub an, aber ich hatte meine LB. Nur leider konnte ich nicht fällig stellen, da die Vormerkung fehlte, aber das brauch die Bank ja nich zu wissen
Aber mal ne Kostenfrage. Wie rechnet ihr das nach dem BGH Urteil ab??? Normalerweise trägt ja der Käufer die Kosten für den Vollzug des Kaufvertrages und der Verkäufer die für die Lastenfreistellung. Die Vollzugsgebühr darf ich aber nur einmal nehmen. Wie macht ihr das?
Aber mal ne Kostenfrage. Wie rechnet ihr das nach dem BGH Urteil ab??? Normalerweise trägt ja der Käufer die Kosten für den Vollzug des Kaufvertrages und der Verkäufer die für die Lastenfreistellung. Die Vollzugsgebühr darf ich aber nur einmal nehmen. Wie macht ihr das?