Hi Ihr Lieben!
Wir hatten vor einiger Zeit mal für unseren Mandanten eine Zwangssicherhungshypothek beim Schulner eintragen lassen. Der Schuldner hat zwischenzeitlich die Forderung beglichen. Wollte dem Schuldner nun jetzt den entwerteten Vollstreckungsbescheid zukommen lassen. Meine Frage ist jetzt, muß ich den Eintragung im Grundbuch vorher noch herausnehmen lassen und wie macht man sowas dann?
Hoffe mir kann jemand helfen?
Liebe Grüße
Sabrina
Löschung Zwangssicherungshypothek
Du brauchst eine Löschungsbewilligung (Notar). Hier würde ich dem Gegner vorher die Kosten (Notarkosten) aufgeben und dann die Löschungsbewilligung erteilen
Der Schuldner müsste allerdings dieses Verfahren einleiten und auch bezahlen. Von uns selber aus veranlassen wir das nicht. Nur Titelrückgabe.