Hi, hab eine Frage:
Ich muss die Kosten gegen unseren Auftraggeber bzw. Auftraggeberin festsetzen lassen. Wir sind in der Berufung (Landgericht). Meine Frage ist jetzt, wo schicke ich den Kostenfestsetzungsantrag hin? Ich würde sagen an das LG? Liege ich da richtig?
Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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§11 Abs.1. ...durch das Gericht des ersten Rechtszugs...