![Vogelzeig-Smiley :vogel](./images/smilies/raddreh.gif)
Schuldnerin hat die ursprünglich getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten; weshalb ich die Ansprüche gegenüber ihrer Bank gepfändet habe. Die Drittschuldnerin hat mir mitgeteilt, dass keine Geschäftsverbindung mehr besteht. Trotzdem hat die Schuldnerin nunmehr die Ratenzahlungen wieder aufgenommen und drängt auf eine Ruhendstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Ich habe nun zwei Möglichkeiten, ihr mitteilen, dass doch gar keine Geschäftsverbindung mehr besteht. Damit nehme ich ihr vielleicht die Motivation für eine Ratenzahlung. Oder ich stelle den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ruhend. Letzteres würde ich als Bank, bei der keine Geschäftsverbindung mehr besteht, sehr sehr merkwürdig finden.