ich hätte da ein kleines Abrechnungsproblem. Oder mehr gesagt, ich bin anderer Meinung als mein Chef
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Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Eigenbedarfskündigung für den Mandanten gefertigt und verschickt. Kurze Zeit später wurde dann von den Mietern mitgeteilt, dass sie diese nicht anerkennen und nicht ausziehen werden. Es wurde dann mit den gegnerischen Anwälten noch einige Zeit hin- und hergeschrieben, dann erfolgte Räumungsklage. Termin wurde anberaumt, im Termin dann ein Vergleich geschlossen.
Wie würdet Ihr das nun abrechnen?
Also ich habs so abgerechnet:
außergerichtlich
SW: 6360 €
1,3 nach 2300
Ausl. MwSt
gerichtlich
1,3 nach 3100
-0,65 Abzug 2300
1,2 nach 3104
1,0 nach 1003
Ausl.
MwSt
GK
Dürfte meiner Meinung nach richtig sein, ist ja an sich in meinen Augen auch ne einfache Abrechnung.
Mein Chef ist allerdings der Meinung, dass man die Eigenbedarfskündigung allein abrechnen muss. Also, dass es sich hier um 2 verschiedene Angelegenheiten handelt. Er würde demnach die Kündigung für sich abrechnen mit 1,3 nach 2300 etc. Und dann als 2. Angelegenheit das "Vorgeplänkel" mit einer 1,3 nach 2300 etc. und das gerichtliche Verfahren unter Anrechnung der Geschäftsgebühr ganz normal abrechnen.
Wäre für Tipps sehr dankbar, wie ich meinen Chef überzeugen kann, dass er evtl nicht richtig liegt
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LG
Vanessa