Hallo,
habt ihr schon einmal den Antrag eines Prozessvertreters gehabt, dass "...die festgesetzten Kosten von der Beklagten an den Unterzeichnenden (und nicht an den Kläger) zu erstatten sind"?
Das ist sehr merkwürdig.
Ich bin über jede Meinung dankbar.
KfB-statt Kläger = Klägervertreter
- Liesel
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Dürfte wohl ein Antrag nach 126 ZPO sein. Hat der Kläger PKH?
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§ 126 ZPO
Beitreibung der Rechtsanwaltskosten
(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben.
~ Grüßle ~
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