Hallo, hab da mal eine Frage zu einem Abrechungsfall bei uns...
Wir haben einen Mandanten, der in Haft sitzt und für den wir einiges gemacht haben (Anträge auf Hafterleichterung, ...). Jetzt hat er uns das Mandat gekündigt (weil er ja seine Hafterleichterung nun hat) und wir wollen die Endabrechnung machen, weil der bisher nur einen Vorschuss zum Teil gezahlt hat. Meine Frage ist jetzt, ob wir da auch an die Obergrenze der Gebühren gehen können, weil wir ja auch wirklich einiges an Stress und Arbeit mit dem hatten. Gilt so was dann als Begründung? Ich meine der und seine Frau haben teilweise 10 mal und mehr am Tag bei uns angerufen und mit dem Rechtsanwalt gesprochen (wenn wir sie durchgestellt haben) und wir haben auch ständig im Knast, bei Gericht oder beim Sozialarbeiter für ihn angerufen und das war schon ne Menge Arbeit und Aufwand.
Danke für eure Hilfe schon mal!
Erhöhung der Gebühren gerechtfertigt?
- Anahid
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Auch wenn ich selbst hier keine Strafsachen habe, es sei denn mal eine Verkehrsstrafsache, würde ich jetzt sagen, dass Du bei erhöhtem Aufwand in der Bearbeitung auch die Gebühr erhöhen kannst. Aber ob Du deswegen die Obergrenze bekommst, weil öfter telefoniert wurde, wage ich zu bezweifeln.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Isis90
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erstmal.
Die Sache ist aber auch die, dass seine Frau des Öfteren hier in der Kanzlei war und auch Zeit für sich beansprucht hat und Terror gemacht hat. Das Telefonieren war ja nicht das einzige. Mit den ganzen Schriftsätzen und so kann man doch wenigstens die Gebühr anheben, oder? Ich glaub an die Obergrenze muss man gar nicht gehen, aber alles was höher ist als die Mittelgebühr will der Mandant ja auch teilweise erklärt haben...
Die Sache ist aber auch die, dass seine Frau des Öfteren hier in der Kanzlei war und auch Zeit für sich beansprucht hat und Terror gemacht hat. Das Telefonieren war ja nicht das einzige. Mit den ganzen Schriftsätzen und so kann man doch wenigstens die Gebühr anheben, oder? Ich glaub an die Obergrenze muss man gar nicht gehen, aber alles was höher ist als die Mittelgebühr will der Mandant ja auch teilweise erklärt haben...
I tried to act normal...
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Du musst natürlich die Erhöhung begründen. Das will nicht nur der Mandant so, sondern auch das Gesetz
Aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhalts würde ich auf jeden Fall eine Erhöhung ansetzen. Nur die Höchstgebühr erfordert m.E. dann doch etwas mehr als einen nervenden Mandanten
Aufgrund des von Dir geschilderten Sachverhalts würde ich auf jeden Fall eine Erhöhung ansetzen. Nur die Höchstgebühr erfordert m.E. dann doch etwas mehr als einen nervenden Mandanten
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