Hallo,
gestern habe ich in unserer Tageszeitung in Urteil zu folgendem Fall gelesen.
Es handelt sich um die Frage, ob eine Kaution mit einem anderen Mietverhältnis verrechnet werden darf.
Der Fall:
Vermieter V vermietet an Mieter M eine Wohnung. Irgendwann kündigt M dieses Mietverhältnis undd zieht in eine andere Wohnung ein, die ebenfalls V gehört.
Auch dieses zweite Mietverhältnis endet durch Kündigung. V verrechnet nun offene Forderungen aus dem ersten Mietverhältnis mit der Kaution aus dem zweiten Mietverhältnis.
Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob folgendes möglich wäre:
Der Vermieter V erwirkt (rechtzeitig, vor Ablauf irgendwelcher Verjährungs- oder Verwirkungsfristen) einen Vollstreckungstitel wegen der Forderung aus dem ersten Mietverhältnis und pfändet mit diesem Titel die Kaution des 2. Mietverhältnisses.
Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist.
Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
Gläubiger ist sein eigener Drittschuldner
- Rumpelstilzchen
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bestehen aus dem 2. Mietverhältnis keinerlei offene Forderungen?
(Die Antwort von lisa verstehe ich nicht)
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- Kasimir1603
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Ich glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen. Ich würde sagen, bei der Konstellation dürfte das dann gehen und wäre möglich.
Den Beitrag von Lisa versteh ich auch nicht
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein. Hab ich schon ein paar mal in der Praxis gemacht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- misspinky1984
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Korrekt!Rumpelstilzchen hat geschrieben:Das Gericht hat ihm das untersagt. Die Kaution sei nur für ein ganz bestimmtes Mietverhältnis (hier das zweite) gezahlt und kann auch nur mit Forderungen aus diesem zweiten Mietverhältnis verrechnet werden.
Richtig, das müsste gehen. Solch eine Konstellation hatten wir hier allerdings noch nicht.Rumpelstilzchen hat geschrieben:Dies würde doch bedeuten, dass der Gläubiger und der Drittschuldner ein und dieselbe Person ist. Möglich müsste das ja sein. Hattet ihr so was schon mal?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Upsi, da könntest du Recht habenIch glaub das ist eine rein hypothetische Frage von rumpelstilzchen.
Ja, DS und Gläubiger können dieselbe Person sein.