In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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#11
17.07.2012, 15:58
Liesel hat geschrieben:Wieso hängt das im Aktenkonto? Da wird doch nur die PKH-Vergütung gebucht.
Ich mein, da wird aber auch die Wahlanwaltsgebühr vorgemerkt und ich mag das nicht, wenn das da so motivationslos steht.
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#12
17.07.2012, 21:12
Wenn der Rechtspfleger die Akte wieder auf den Tisch bekommt, wenn sie aus der zweiten Instanz zurück ist, sieht er ja im Protokoll, dass Eure Mandantin eine größere Zahlung zu erwarten hat. Das ist Anlass für eine Überprüfung gem. § 120 IV ZPO (oft gleich in mehreren Verfahren auf einmal). Eine kurzgefasste Anfrage ans Gericht ist aber nicht verkehrt, denn vielleicht bekommt aus irgendwelchen Gründen der Rechtspfleger die Akte nicht oder erst viel später. So'ne Überprüfung geht ja auch nicht von heute auf morgen; idR kann man nicht sofort anordnen, dass eine Einmalzahlung aus dem (zu erwartenden) Vermögen an die Staatskasse zu leisten ist, sondern man muss das erst mal ankündigen und rechtliches Gehör gewähren. Wenn man dann schon die Rechnung des Anwalts für die weitere Vergütung auf dem Tisch hat, muss man der wenigstens schon mal nicht hinterherlaufen.
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#14
17.07.2012, 21:22
Nö, da steht doch "Für den Fall, das PKH/VKH mit Ratenzahlung bewilligt wurde, wird beantragt, ....wenn die Voraussetzungen des § 50 RVG vorliegen" oder zumindest so ähnlich. Du hast doch auch RAM.
Damit ersparst du dir einen gesonderten Antrag, wenn im Überprüfungszeitraum Raten festgesetzt werden. Alles ein Aufwasch.
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#15
17.07.2012, 21:24
Ja schon, aber wenn zu dem Zeitpunkt halt keine Ratenzahlung angeordnet ist, was macht das Gericht dann mit dem Antrag? Vormerken? Das meinte ich, weil ich hab das auch noch nicht gehört, daß man die einfach schon mal mit ansetzt und wartet, ob und was vielleicht mal passiert oder nicht
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#16
17.07.2012, 21:29
Der Antrag wird erst "bearbeitet", wenn Raten angeordnet wurden. Wenn keine Raten festgesetzt werden innerhalb des Überprüfungszeitraumes, wird über den Antrag nicht entschieden. Jedenfalls spart das halt eine Extra-Berechnung, wenn Raten angeordnet werden.
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tiko73
#17
17.07.2012, 21:30
Also ich hab die bislang auch immer schon in den Antrag mit reingepackt. Kostet doch nix und man erspart sich die Nachfragen vom Gericht, falls es doch noch zu Ratenzahlungen kommt
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