Hallo und einen stressfreien Nachmittag,
stehe leider auf dem Schlauch und hoffe, dass Ihr mir bitte helfen könnt.
Folgendes Problem:
Mandantin hat im Scheidungsverfahren PKH bewilligt bekommen.
In der II. Instanz waren für nicht für sie tätig.
Nun haben wir erfahren, dass beim Kammergericht ein Vergleich geschlossen worden ist, wonach die ehemalige Mandantin noch ordentlich Geld erhält.
Kann man - da sie ja jetzt vermögend ist - die Differenzkosten PKW zu normalen Gebühren geltend machen? Und wenn ja, nur bei der ehemaligen Mandantin oder gleich beim Gericht?
Welch ein Mist
Vielen Dank
Prozesskostenhilfe - plötzlich Vermögen
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Ihr könnt höchstens aufgrund des Wissens ein PKH-Prüfungsverfahren anregen.
Zum jetzigen Zeitpunkt seid ihr weiter an die PKH gebunden und könnt nichts zusätzlich abrechnen.
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- jojo
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Ihr könnt euere Wahlanwaltsvergütung beim Gericht I. Inst. anmelden und mal hören, ob und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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Ohne dass die PKH bisher aufgehoben wurde oder Raten gezahlt wurden? Das geht echt? *mussichmirmerken*jojo hat geschrieben:Ihr könnt euere Wahlanwaltsvergütung beim Gericht I. Inst. anmelden und mal hören, ob und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist.
Oder meinst Du, dass das Gericht jetzt von selber prüft und der Antrag dann schon vorsorglich gestellt werden kann.
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Ach, ich probiere das einfach
Zur Not kann ja dann das Gericht was "flöten"
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- Liesel
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Pepples, ich melde die Differenzvergütung immer gleich mit an, auch wenn noch keine Raten angeordnet sind.
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Machen wir nicht, weil dann hängt das ewig noch im Aktenkonto. Erst, wenn wir auch tatsächlich was bekommen sollen bzw. zur Anmeldung aufgefordert werden.
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Wieso hängt das im Aktenkonto? Da wird doch nur die PKH-Vergütung gebucht.
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Viele Kanzleien melden meist mit an, in ca 99 % aller Fälle vergeblich.
Entweder es wird gar nicht geprüft, weil aussichtslos, es wird ergebnislos geprüft, es kommt zu einer Ratenzahlungsanordnung, aber es erfolgen keine Zahlungen oder die Raten sind so gering, dass die 48 Raten nicht für die Differenz reichen.
Da ihr ja überwacht bzw. Fristvorlagen habt, fragt sich, ob sich der Aufwand lohnt.
Und ab der 1. Quengelsachstandanfrage wirds bei mir dann auch sarkastisch.
Für "begründete" Sachstandsanfragen, so wie hier, bin ich aber dankbar..
Entweder es wird gar nicht geprüft, weil aussichtslos, es wird ergebnislos geprüft, es kommt zu einer Ratenzahlungsanordnung, aber es erfolgen keine Zahlungen oder die Raten sind so gering, dass die 48 Raten nicht für die Differenz reichen.
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