Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- Adelia
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Aber ich muss ehrlich zugeben von Eiden-seminare das Skript ist echt gut. Bin zwar erst bei der Hälfte, aber bisher echt begeistert. Werd mir da auch gleich das für die RVG-Reform holen.
Ich habe jetzt auf einem Seminar gehört, dass auch für die bis 31.12.2012 abgegebenen bzw. abzugebenden Vermögensverzeichnisse die 2-Jahres-Frist gelten soll.Geniesserin hat geschrieben:Schuldner hat die e.V. am 11.10.2010 abgegeben. Nach derzeitiger Regelung wären die drei Jahre im Oktober 2013 rum. Ändert sich das mit der Reform jetzt und die zwei Jahre gelten auch für bereits abgegebene eVs? Oder gilt das nur für die, die ab dem 01.01.2013 abgegeben werden?
- nephele
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Das habe ich mir auch geholt und bin auch total begeistert.Aber ich muss ehrlich zugeben von Eiden-seminare das Skript ist echt gut. Bin zwar erst bei der Hälfte, aber bisher echt begeistert.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich habe eine Synopse zur Sachaufklärung gefunden, die ich sehr gut finde und euch nicht vorenthalten wollte:
http://www.bay-gv-bund.de/wp-content/up ... haufkl.pdf" target="blank
http://www.bay-gv-bund.de/wp-content/up ... haufkl.pdf" target="blank
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- Foren-Azubi(ene)
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Es ist so gruselig, dass jetzt wieder Formulare eingeführt werden. Ab 01.03.2013 müssen für den PFÜB diese genommen werden. Wer bitte trägt dort umständlich per Hand oder Schreibmaschine für verschwindend kleine ZV-Gebühren alles das ein, was längst im PC notiert ist. Allein die Vorstellung, Forderungskonten, die seit Jahren bestehen, dort hineinzutragen, bewegt mich doch ab sofort die ZV auszulagern. Aber damit machen wir die Mandanten ja auch nicht glücklich. Wer sich das ausgedacht hat, hat keine Ahnung wie die Praxis aussieht! Einfach unglaublich, dass da so durchgehen konnte und keine Ausnahme für die Anwaltschaft geschaffen wurde.
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- Foren-Azubi(ene)
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Also ich gehe doch mal davon aus, dass die vorgeschriebenen Formulare von den Betreibern mit entsprechenden Makros u.s. in die Software eingearbeitet werden. Ist ja mit der Veräußerungsanzeige & Co. auch kein Prob!
Viele Grüße
Anke
Viele Grüße
Anke