Laut EMA-Auskunft Anschrift bekannt
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 316
- Registriert: 18.10.2007, 18:31
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo, in einer Zwangsvollstreckungssache haben wir bevor wir vollstreckt haben, EMA-Anfrage gemacht, dann haben wir den Vollstreckungsauftrag gestellt. Jetzt haben wir vom Gerichtsvollzieher eine Mitteilung erhalten, dass der Schuldner dort nicht zu ermitteln wäre. Was können wir sonst machen, obwohl laut EMA-Auskunft der Schuldner dort aber wohnen muss?
- Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 05.12.2007, 08:45
- Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: @home
Bürgel- oder Creditreformauskunft - Oft haben sich die Schuldner nicht umgemeldet, bestellen aber bei Versandhäusern Ware die ja an die neue Anschrift geliefert werden muss. Solche Anschriften können über Bürgel, Creditreform, CEG Schuldnerregister o.ä. evtl. herausgefunden werden.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- Adelia
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1322
- Registriert: 14.07.2010, 10:44
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
Würde ich auch so sehen.
Ihr könnt natürlich auch jetzt noch einmal eine EMA machen, es kann natürlich sein, dass er sich jetzt bereits umgemeldet hat. Oder ihr legt die Sache einfach auf Wiedervorlage in 2 Monaten. Bei manchen Leuten dauert es eben, bis sie sich umgemeldet haben.
Ihr könnt natürlich auch jetzt noch einmal eine EMA machen, es kann natürlich sein, dass er sich jetzt bereits umgemeldet hat. Oder ihr legt die Sache einfach auf Wiedervorlage in 2 Monaten. Bei manchen Leuten dauert es eben, bis sie sich umgemeldet haben.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Google hilft Dir mit den Anschriften sicher weiter. Einfach reinschreiben, dass aufgrund der Forderung/des Titels X ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht. Aber Achtung, auch diese Auskünfte kosten, schau vielleicht erstmal auf der HP, wie hoch die sind und ob sich das lohnt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Zumal bei einer Zwangsabmeldung der Schu gezwungen ist sich neu zu melden, sofern er Gelder von der Arge bezieht. Das kann auch schon mal wirken. Dann WVl ca. 2 Monate und dann noch mal Ema
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2463
- Registriert: 24.07.2006, 21:13
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Düsseldorf
Nein, du lässt doch den VA nicht zustellen, sondern willst wenn möglich was pfänden bzw. die Fruchtlosigkeitsbescheinigung haben. Aber wenn du den Arbeitgeber hast, kannst du doch gleich einen Pfüb machen.