Hallo Leute,
brauche mal eure Hilfe...
Wir vertreten in einer Sache eine GmbH - auf der Gegenseite ist ein Herr ??
Wir haben über die Forderung Wohn-/Hausgeld einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Herr ?? Widerspruch eingelegt hat.
Nachdem (fragt mich nicht warum -> taucht einfach in der Akte auf) es bereits ein Endurteil gibt, in dem der Beklagte verurteilt wurde.... EUR zu bezahlen, hat meine Kollegin einen Sachpfändungsauftrag gemacht.
Vom GVZ kam dann ein Schreiben, dass der Schuldner einen Teilbetrag bezahlt hätte und er weiter mitteilte, dass die Forderung nur in Raten gezahlt werden könnte....
Nun kam nochmal ein Schreiben vom GVZ, dass die Zahlung der Forderung an uns veranlasst wurde.
Mein Chef hat dann ein Rückfax gemacht "Ich bitte um weiteren Zahlungs-Einzug".
Und nun kommt er zu mir und sagt, ich soll gegen den Herrn ?? einen Insolvenzantrag stellen, da gäbe es irgendwas, is soll doch mal gucken... Ganz toll!
Bitte helft mir!!!
Insolvenzantrag gegen Privatperson stellen?
- Kanzleihund
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Also wenn Du glaubhaft machen kannst, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist (dazu braucht es normaler Weise eine fruchtlose Vollstreckung, die hier wohl nicht vorliegt), kannst Du auch einen Insolvenzantrag stellen. §§ 13 ff. InsO. Aber ich rate ab, denn mit großer Wahrscheinlichkeit bleibt ihr als Zweitschuldner auf den Kosten sitzen. Die können sich leicht auf 1.000,00 Euro belaufen. Ach und wenn der Schuldner nach dem Antrag zahlt, gibt das eine zehnjährige Steilvorlage, wenn der Schuldner dann doch noch in "Insolvenz geht".
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Danke Kanzleihund für deine Antwort!
Da hast du recht, es liegt ja keine fruchtlose Vollstreckung vor - letzte Mitteilung des GVZ war ja nur, dass der Schuldner die Forderung nur in Raten zahlen kann!
Von daher geht ein Insolvenzantrag ja schonmal nicht. Ist doch richtig oder?
Da werd ich das nämlich meinem Chef morgen mal sagen! Keine Ahnung, wie er darauf kommt!
Liebe Grüße
Da hast du recht, es liegt ja keine fruchtlose Vollstreckung vor - letzte Mitteilung des GVZ war ja nur, dass der Schuldner die Forderung nur in Raten zahlen kann!
Von daher geht ein Insolvenzantrag ja schonmal nicht. Ist doch richtig oder?
Da werd ich das nämlich meinem Chef morgen mal sagen! Keine Ahnung, wie er darauf kommt!
Liebe Grüße
Ach ja, wenn mein Chef dann doch irgendwie diese Mitteilung haben sollte, dass Herr ?? zahlungsunfähig ist, wie schreibe ich bzw. finde ich so einen Antrag?
Habe schon gegoogelt und "§ 13 InsO Eröffnungsantrag Formular" eingegeben. Manchmal war jedoch die Seite, die so ein Formular enthalten sollte, nicht mehr vorhanden oder es gab nur einen Antrag, der im Namen des Schuldners geschrieben war!
Habe keine Ahnung....
Habe schon gegoogelt und "§ 13 InsO Eröffnungsantrag Formular" eingegeben. Manchmal war jedoch die Seite, die so ein Formular enthalten sollte, nicht mehr vorhanden oder es gab nur einen Antrag, der im Namen des Schuldners geschrieben war!
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Mal ne sicher dumme Frage, aber was habe ich denn davon, wenn ich den Schuldner in die Insolvenz jage?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ist ganz einfach:
Beantrage ich namens und in Vollmacht von ... über das Vermögen des Herrn X das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Herr X ist zahlungsunfähig. Dann kommt hier die Begründung, zum Beispiel: Vollstreckungsversuche sind am ... und am ... fruchtlos verlaufen.
Zur Glaubhaftmachung der Forderung füge ich das Urteil des ... Gericht vom ..., Az. XY, in Kopie bei. Weiterhin beigefügt ist ... (die Unterlagen, aus denen sich die Zahlungsunfähigkeit ergibt.)
Beantrage ich namens und in Vollmacht von ... über das Vermögen des Herrn X das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Herr X ist zahlungsunfähig. Dann kommt hier die Begründung, zum Beispiel: Vollstreckungsversuche sind am ... und am ... fruchtlos verlaufen.
Zur Glaubhaftmachung der Forderung füge ich das Urteil des ... Gericht vom ..., Az. XY, in Kopie bei. Weiterhin beigefügt ist ... (die Unterlagen, aus denen sich die Zahlungsunfähigkeit ergibt.)
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Viele Schuldner nehmen ihre letzten Reserven und zahlen die Forderung. Dann muss der Insolvenzantrag (zumindest wenn es der erste Antrag ist) vom Gläubiger für erledigt erklärt werden. Das ist die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung mit anderen Mitteln, die allerdings nicht ohne die oben genannten Risiken ist.JSanny hat geschrieben:Mal ne sicher dumme Frage, aber was habe ich denn davon, wenn ich den Schuldner in die Insolvenz jage?
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Ist das nicht das Gleiche .Juli2507 hat geschrieben:Wo der Schuldner derzeit wohnt oder wo die Wohnung ist?
Jedenfalls Amtsgericht, Insolvenzgericht. Bitte beachten, dass es bei vielen Amtsgerichten wegen Konzentrierung keine Insolvenzgerichte gibt.
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Man sollte bei einem solchen Vorgehen aber auch das Kostenrisiko nicht vergessen.
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