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sunny-g65
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#1
01.02.2012, 10:24
Hallo!
Wir haben gestern am 31.01.2012 ein Endurteil zugestellt erhalten und es gab dann eine Diskussion mit der Referendarin und dem Anwalt und mir, welche Fristen einzutragen sind:
Berufungsfrist: 29.02.2012
Berufungsbegründungsfrist: 31.03.2012
Was meint ihr?
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Lämmchen
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#2
01.02.2012, 10:32
Ich würde die Fristen auch so notieren.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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mrsgoalkeeper
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#3
01.02.2012, 10:33
29.02. und 02.04 !
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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spitzi192
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#4
01.02.2012, 10:33
Tatbestandberichtigungsfrist 2 Wochen § 320 ZPO
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Tigra
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#5
01.02.2012, 10:35
jap § 188 Abs. 2 mit § 187 Abs. 2 BGB
wir notieren die first immer auf den werktag vorher aber theo. wärs der 2.4.
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spitzi192
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#6
01.02.2012, 10:37
Die Fristabläufe 29.02. und 31.03. sind richtig, ergibt sich doch aus der ZPO, 1 Monat Berufung und 2 Monate Begründung.
Und Tatbestandberichtigungsfrist
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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spitzi192
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#7
01.02.2012, 10:38
31.03. ist ein Samstag, dann natürlich 02.04.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Lämmchen
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#8
01.02.2012, 10:38
Der 31.03. ist ein Samstag. Also ist der 2. April korrekt.
Liebe Grüße
Das Lämmchen