Ich bräuchte mal schnelle Hilfe:
Unser Mandant hat einen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Hiergegen legen wir aber keinen Widerspruch ein und telefonieren nur mit der Gegenseite und handeln einen Vergleich aus. Was für Gebühren fallen hierfür an? Bekommen wir eine verringerte Verfahrensgebühr? Oder nur die 1,0 Einigungsgebühr nach 1003 VV RVG u. 1,2 Terminsgebühr nach 3104 VV RVG?
Vielen Dank im Voraus!
Gebühren für Vergleich nach Mahnbescheid ohne Widerspruch
also erstmal geht ohne VG gar nix - die fällt also immer an. Eine verringerte VG gibts im Mahnverfahren für den Antragsgegner nicht.
TG und EG müssten mE passen
TG und EG müssten mE passen
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Das ist die Gebühr des Klageverfahrens...wir sprechen doch aber vom MahnverfahrenMecki hat geschrieben:Also eine 1,3 gem. 3100?
Danke für die schnelle Antwort
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Ich dachte Mecki kommt vielleicht noch selber draufgkutes hat geschrieben:3307!
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