![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich habe hier folgendes Problem auf dem Schreibtisch liegen..Ich soll den Beitritt zu einem bereits im Grundbuch eingetragenen Zwangsversteigerungsverfahren erklären.
Da das ziemliches Neuland für mich ist, habe ich mich im Internet umgeschaut und zwei Möglichkeiten gefunden:
1. Eigenen Zwangsversteigerungsauftrag stellen
2. Musterschreiben an das Gericht..
..beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers,
den Beitritt zu der mit Beschluss vom ...... zur Gesch.-Nr.: .................
bereits angeordneten Zwangsversteigerung des zu Gunsten
der Schuldnerin im Grundbuch von ..... , Blatt ......, eingetragenen
Erbbaurechts / Wohnrechts zuzulassen.
Kann mir jemand sagen, wie es richtig ist? Oder geht beides?
In welcher Höhe fallen denn hier Gerichtskosten an?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)