Sorry, war zwei Tage etwas leidend.
Also unterstellen wir mal, dass sie ordnungsgemäß aus dem Mietvertrag raus war, die Wohnungesellschaft sie mit dem Ex aber aus Schlunzigkeit zusammen verklagt hat.
Das Gericht hat nicht gemerkt, dass nicht zugestellt werden konnte, weil ja der Ex alle Post vom Gericht in der alten Wohnung angenommen und nichts gesagt hat.
Die Wohnungsgesellschaft hat ihren Räumungstitel bekommen und wollte dann noch die Verfahrenskosten. Als der Ex die nicht zahlen konnte, hat die Wohnunggesellschaft gemerkt, dass sie von ihr keine Adresse haben und angefangen zu suchen. Jetzt nach 5 Jahren haben sie sie gefunden und den KfB zustellen lassen.
Die Frage für mich ist jetzt die, welche Rechtsmittel ich gegen den KfB vorzubereiten habe?
Zwangsvollstreckung aus unbekanntem Urteil
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Verjährung? Im Titel steht doch sicher drin "Der Beklagte hat die Kosten zu tragen" oder ähnliches. Der Titel gilt 30 Jahre, somit kann auch noch so lange die Kostenfestsetzung erfolgen, wie der Titel selbst nicht verjährt ist.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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