Ohne Gewähr für die Richtigkeit, das kann auch absoluter Quatsch sein. Ich hab das früher, als ich noch Vollstreckungen gemacht habe, nicht mit Beträgen gemacht.
Netto: 2050 €
Für Schuldner nach 850 C Abs.1: 1028,89
Für Ehegatten: 387,22
Für Kind 1: 215,73
Für Kind 2: 215,73
Für Kind 3: 215,73
Gesamt: 2063,30 EUR
Pfändbar: nix
Die 200,- € ziehst Du jetzt bei den 387,22 für den Ehegatten ab, so dass 187,22 bleiben.
Gesamt:1863,30
Pfändbar: 186,70 EUR
Davon nach Abs. 2:
plus 3/10 für Schuldner: 56,01
plus 2/10 für Ehefrau: 37,34
plus 1/10 Kind 1: 18,67
plus 1/10 Kind 2: 18,67
plus 1/10 Kind 3: 18,67
Macht: 149,36
plus 1863,30
Macht: 2010,66
Pfändbar: 37,34 EUR
Ob es so stimmt?
![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)