hallo ihr lieben
ich bräuchte mal eure hilfe. folgender sachverhalt:
gepfändet wurde die mietkaution. als drittschuldnerin habe ich die angabe aus dem ev-protokoll übernommen.
nun kam die drittschuldnererklärung: verwaltung des mobjektes seit 01.01.2011 bei der verwaltung...
jetzt meine frage:
muss ich nen komplett neuen pfüb beantragen?
und vor allem handelt es sich ja nun offensichtlich nur um eine verwaltung. kann ich da überhaupt pfänden oder muss ich den eigentümer der wohnung ermitteln?
falscher Drittschuldner bei Pfändung der Mietkaution
Die Kaution zahlt man doch an den Vermieter und nicht an eine Hausverwaltung.
das problem ist, ich kann keine korrektur beantragen, weil das alles zu lange dauert. aber ich habe bisher meine kaution auch immer nur an die hv gezahlt. der eigentlichen vermieter kenne ich in der regel gar nicht.
Die Kaution ist doch zur Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter keine Miete mehr zahlt, untertaucht, etc.
- Adelia
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Ja die Kaution wird zwar an die Hausverwaltung im meisten Falle gezahlt, aber es gehört ja trotzdem dem Eigetümer/Vermieter. Die Hausverwaltung verwaltet nur die Wohnung, also schaut, dass die Miete pünktlich eingeht, Handwerker beauftragen, etc., damit sich halt der Vermieter/Eigentümer nicht darum kümmern muss.
Ich würde sagen, du brauchst eigentlich den namen des Eigentümers/Vermieters und er ist dann auch der Drittschuldner. Du kannst natürlich dann in den PfÜb reinschreiben c/o Hausverwaltung, aber wenn diese wechselt ist m. E. alles hinfällig. Also einfach sicherheitshalber an den Vermieter zustellen lassen und er leitet es ja eigentlich an seine Hausverwaltung weiter.
Müsstest also einen neuen machen. Kannst ja einfach mal bei der neuen Hausverwaltung, falls dir die bekannt ist, anrufen und nach dem Namen und der Anschrift des Eigentümers/Vermieters fragen oder machst es eben c/o Hausverwaltung. Oder versuchst es mal bei der alten Hausverwaltung, ob die dir Auskunft geben.
Ich würde sagen, du brauchst eigentlich den namen des Eigentümers/Vermieters und er ist dann auch der Drittschuldner. Du kannst natürlich dann in den PfÜb reinschreiben c/o Hausverwaltung, aber wenn diese wechselt ist m. E. alles hinfällig. Also einfach sicherheitshalber an den Vermieter zustellen lassen und er leitet es ja eigentlich an seine Hausverwaltung weiter.
Müsstest also einen neuen machen. Kannst ja einfach mal bei der neuen Hausverwaltung, falls dir die bekannt ist, anrufen und nach dem Namen und der Anschrift des Eigentümers/Vermieters fragen oder machst es eben c/o Hausverwaltung. Oder versuchst es mal bei der alten Hausverwaltung, ob die dir Auskunft geben.
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Ich habe jetzt zwei ähnliche Fälle, bei denen ich die Mietkaution pfänden will. Im Fall 1 wurde in der VAK als Verwalter eine Firma angegeben. Daraufhin bat ich um Nachbesserung der VAK. Der GV rief mich dann an, sagte mir, dass die Schuldner sowieso nie wissen, wer der Eigentümer ist. Nach Rücksprache nahm ich dann meinen Nachbesserungsauftrag zurück. Ich schrieb danach per E-Mail die Verwaltung an, und fragte sie, ob sie Verwalter oder Eigentümer sind. Antwort: Verwalter. Also beantragte ich diesbezüglich eine Auskunft aus dem Grundbuch, habe aber nach fast zwei Monaten noch keine Antwort bekommen.
Im Fall 2 steht nur eine Firma, nicht das Wort Verwalter. Aber durch eine Internetrecherche und Frage an Firma 2 fand ich heraus, dass auch hier in der VAK nur die Hausverwaltung angegeben wurde, aber nicht der Vermieter.
Die Hausverwaltung darf mir doch aus Datenschutzgründen nicht sagen, wer der Vermieter ist. Sprich: Man muss in solchen Fällen grundsätzlich beim Grundbuchamt nach dem Eigentümer fragen - falls die nicht noch herumzicken. Oder gibt es noch einen anderen Weg, an den Eigentümer zu kommen, auf den ich noch nicht gekommen bin?
Warum ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet, vom Schuldner den aktuellen Eigentümer zu erfragen? Besonders wenn ihm der Schuldner eine Firma nennt, sollte der GVZ diese Bezeichnung hinterfragen. Aber es sollte auch Pflicht der Hausverwaltung sein, bei den jährlichen Betriebskostenabrechnungen und sonsten Schreiben grundsätzlich immer auch den Eigentümer anzugeben. Jedenfalls fallen durch solche unklaren Vermieter-Angaben in der VAK unnötig hohe Kosten an, oder wie bei "die tine" sogar ein neuer Pfüb-Antrag. Das ist doch nicht im Sinne des Schuldners, oder?
Im Fall 2 steht nur eine Firma, nicht das Wort Verwalter. Aber durch eine Internetrecherche und Frage an Firma 2 fand ich heraus, dass auch hier in der VAK nur die Hausverwaltung angegeben wurde, aber nicht der Vermieter.
Die Hausverwaltung darf mir doch aus Datenschutzgründen nicht sagen, wer der Vermieter ist. Sprich: Man muss in solchen Fällen grundsätzlich beim Grundbuchamt nach dem Eigentümer fragen - falls die nicht noch herumzicken. Oder gibt es noch einen anderen Weg, an den Eigentümer zu kommen, auf den ich noch nicht gekommen bin?
Warum ist der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet, vom Schuldner den aktuellen Eigentümer zu erfragen? Besonders wenn ihm der Schuldner eine Firma nennt, sollte der GVZ diese Bezeichnung hinterfragen. Aber es sollte auch Pflicht der Hausverwaltung sein, bei den jährlichen Betriebskostenabrechnungen und sonsten Schreiben grundsätzlich immer auch den Eigentümer anzugeben. Jedenfalls fallen durch solche unklaren Vermieter-Angaben in der VAK unnötig hohe Kosten an, oder wie bei "die tine" sogar ein neuer Pfüb-Antrag. Das ist doch nicht im Sinne des Schuldners, oder?
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