Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mina20
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#1
22.06.2011, 10:46
Hallo,
der Schuldner hat vor drei Jahren die EV abgegeben. Diese wurde nun gelöscht und es soll erneut vollstreckt werden...
Kann ich bei diesem neuen ZV-Auftrag auch wieder RA-Gebühren nehmen?
Danke schon mal
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Liesel
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#2
22.06.2011, 10:52
Warum nicht?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Mina20
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#3
22.06.2011, 11:02
weil man bei dem ersten zv-auftrag ja auch schon genommen hat
also ja?
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ReBell
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#4
22.06.2011, 11:03
Hallo Mina20,
klar können wieder Gebühren abgerechnet werden. Ist ja schließlich ein neuer Auftrag.
s. § 18 I RVG.
LG
Bells
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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ReBell
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#5
22.06.2011, 11:08
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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Mina20
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