Umsatzsteuer bei OWI-Sache 16 oder 19 %
- Nickylotta
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Also ich würde auch mit 19 % abrechnen, weil das Verfahren ja insgesamt erst 2007 beendet ist. Und gegenüber der RSV sowieso.
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Das Herz lehrt Reden.
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Also es sind ja zwei Angelegenheiten, also müsste man auch 16 und 19 % berechnen. Und da wir ja auch alle ehrliche Leute sind...würde ich dem Mandanten auch zwei MwSt-Sätze in Rechnung stellen. Nur halt der RS nicht.
- butterflybabe
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Aber die RS prüft ja die Rechnungen um einiges genauer als der Mandant.
Ich hab jetzt mit zwei Steuersätzen abgerechnet.
Ich hab jetzt mit zwei Steuersätzen abgerechnet.
klar prüft die aber du willst doch wohl jetzt nicht etwa sagen, dass die ne Ahnung haben was die da täglich produzieren oder?? Dann hätte ich nämlich viel weniger Ärger mit denen
Ja, das stimmt - die prüfen immer doppelt und dreifach. Denke auch, dass du mit den beiden Steuersätzen auf der richtigen Seite bist.
- butterflybabe
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Meistens haben die keine Ahnung, aber bezahlen tun sie auch nicht, und dann muss der Mandant wieder ran ...
na ja dann kannste ja immer noch umschwenken. Also wegen der MwSt hatte ich da noch keine Probleme. Eher wegen der Sätze und der angefallenen Gebühren...
- luccimaus
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Die RSV meckern doch sowieso über fast jede KR - wg. den Gebührensätzen. Aber wg. der MwSt. haben die bisher noch nicht gemeckert ;D
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Also ich würd auf alle Fälle mit 19 % MwSt abrechnen. Es ist eine Angelegenheit, der ein Verwaltungsverfahren vorausgegangen ist, welches dann in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, da das Verwaltungsverfahren eben nicht erledigt war, sonst hätte es ja keine Klage gegeben. Also insgesamt beendet in 2007, somit 19 %.