Hallo zusammen!
Ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch.
Ich muß bei einem MB die RA-Gebühren mit reinbringen. Die belaufen sich bei 1,3 2300 VV RVG in Höhe von 229,55 + MwSt und pauschale.
Wie errechne ich jetzt die 0,65 Gebühr? Kommt da ne anteilige Pauschale dazu?
Kann mir jemand helfen? Danke im voraus
lg Tobik9
RA-Gebühren beim MB
- luccimaus
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0,65 ist die Hälfte von 1,3
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- luccimaus
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- AyumiJoseline
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Gibts da denn jetzt nicht die neue Regelung, dass die außergerichtliche RA-Tätigkeit voll in den MB als Nebenforderung aufgenommen wird und zudem eine Minderungsbetrag in Höhe der 0,65 Geschäftsgebühr?! Da ich in dem Büro hier sehr selten MBs machen muss weiß ich das jetzt nicht genau aber ich habe sowas im Hinterkopf! *g*
Sicher gibt es die. Ich hatte die Frage so verstanden, wie genau der Minderungsbetrag errechnet wird. Also nochmal zur Klarstellung:
die komplette 1,3 GG + Ausl.pauschale + Mwst. als sonstige Nebenforderung geltend machen und die 0,65 OHNE Ausl. + Mwst. als Minderungsbetrag!
die komplette 1,3 GG + Ausl.pauschale + Mwst. als sonstige Nebenforderung geltend machen und die 0,65 OHNE Ausl. + Mwst. als Minderungsbetrag!