Wir reichen Klage ein über Räumung und Zahlung. (GW 2.640,00 € bzw. 870,00 € = 3510,00 €)
Gegner erklärt keine Verteidigungsabsicht, es ergeht VU.
Gegner legt Einspruch über 210,00 € ein.
Wir erweitern die Klage um 730,00 €.
Es kommt zum Termin.
Im Termin kommt es zum Vergleich: Räumung, Zahlung über 1.460,00 €.
Ich würde jetzt im KfA so abrechnen:
1,3 VG aus dem höchsten anhängigen Wert 3.510,00 + 730,00 =4.240,00 €)
1,2 TG auch aus 4.240,00 €
1,0 EG auch aus 4.240,00 €
PET
USt
GK
Oder muss ich die Terminsgebühr "splitten" in
0,5 TG aus 3.510,00 €
und 0,7 TG aus 870,00 € + 730,00 €
und nach 15 III überprüfen; weil der Gegner nur Einspruch über die 210,00 € eingelegt hat?!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)