Abschriften an RAe?
- Ciara
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Wir schicken die Anlagen auch nicht immer mit an den Mandanten, von daher finde ich es auch nicht schlimm sie dann mal zu kopieren.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Wir schicken an die gegn. RAe. immer eine Zweitschrift mit, fügen die Anlagen allerdings nur einmal bei. Da die meisten RAe. ja ein Gerichtsfach haben ist das sowieso egal, weil es ja kein Porto kostet. denjenigen, die kein Gerichtsfach haben, faxe ich das meistens (1x) hin. Dann müssen die das Fax halt nochmal kopieren.
Bei Klagen (z.B. Mietsachen) fügen wir die Anlagen meistens nur fürs Gericht bei. Dann schreibe ich folgenden Satz drunter:
Ich weise noch darauf hin, dass die Kopien in der Anlage lediglich für das Gericht beigefügt sind, da die Beklagtenseite im Besitz aller relevanter Unterlagen ist (§ 133 Abs. 1 ZPO).
Bei Klagen (z.B. Mietsachen) fügen wir die Anlagen meistens nur fürs Gericht bei. Dann schreibe ich folgenden Satz drunter:
Ich weise noch darauf hin, dass die Kopien in der Anlage lediglich für das Gericht beigefügt sind, da die Beklagtenseite im Besitz aller relevanter Unterlagen ist (§ 133 Abs. 1 ZPO).
- rena
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Hallo zusammen, bin mir grade unsicher:
Gegenseite hat Klage eingereicht gegen unsere Mandantin und deren Haftpflicht.
Wie viele Abschriften muss ich nun bei Schreiben ans Gericht beifügen?
Gegenseite hat Klage eingereicht gegen unsere Mandantin und deren Haftpflicht.
Wie viele Abschriften muss ich nun bei Schreiben ans Gericht beifügen?
- charly03
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Je eine Einfache und eine beglaubigte Abschrift. Hast doch nur einen Kläger, so wie es sich anhört oder?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
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Ja, so ist es richtig!
- anwaltsliebling
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Jetzt muss ich hier auch noch mal nachfragen .... gibt es da eigentlich eine Gesetzesvorschrift, wonach bei Schriftsätzen (beisp. Klage etc.) beglaubigte Abschriften beizufügen sind? In meiner alten Kanzlei war das kein Thema. Da wurden bei fast allen SS begl. Abschriften (für RA des Gegners) und einf. Abschriften (für Mdt. des gegn. RA) beigefügt. Jetzt in der Kanzlei wo ich arbeite, werden gar keine Abschriften beglaubigt.
Grüßle
- Ciara
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Du meinst also ihr schickt nur einf. Abschriften mit??
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