Jepp - alle ZV UNterlagen.
Keine Ahnung wieso nicht, hab ich nie drüber nachgedacht. Ist einfach so.....
Vordruck Pfüb im Internet!!
- Claudi130874
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ok vielen dank!
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weil das gericht den pfüb erlässt, der anwalt beantragt diesen nur
lg mandy
lg mandy
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]
[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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Gerade aufgrund dieser Antwort ist es ja fraglich, weshalb andere Anträge unterschrieben werden.. Ich glaub, das war Claudis Gedanke
viell. wird ja hier näher geprüft als bei nem zv-auftrag oder mb oder so....keine ahnung
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]
[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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- Claudi130874
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is jedenfalls schon seltsam, ansonsten lässt man ja auch alles unterschreiben wie nen MB, ZV-Auftrag usw.
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Kann mich da nur anschließen - aber wenn es beim PfüB anders ist, dann fügen wir uns einfach
haben ja eh keine wahl
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]
[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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Es ist beim Pfüb nicht anders als bei anderen Anträgen. Der Antrag, mit der Aufforderung zur Zustellung und der Abgabe der Drittschuldnererklärung wird normalerweise unterschrieben.
Das andere danach, was und bei wem gepfändet wird (angebliche Anspruch des Gläubigers) ist ein Beschlussentwurf (gibts nur beim Pfüb) der wird durch das Gericht erlassen.
Das andere danach, was und bei wem gepfändet wird (angebliche Anspruch des Gläubigers) ist ein Beschlussentwurf (gibts nur beim Pfüb) der wird durch das Gericht erlassen.
Um letzteres ging es doch (hier speziell um den Vordruck aus dem Internet). Dass man das Gericht anschreibt mit dem Antrag, den beiliegenden Beschluss zuzustellen und zu erlassen (bla bla), das unterschreibt man natürlich.