Hallo zusammen,
meine Kollegin, die ausschließlich die ZV bearbeitet, ist heute nicht da und ich kenne mich (leider) mit ZV so gar nicht aus.
Unser Mandant hat herausgefunden, dass seine Schuldnerin, die bislang behauptete, keine Einnahme zu haben (Termin zur Abgabe EV ist übrigens kommenden Donnerstag, 09.12.), auf dem Christkindlmarkt einen Stand hat. Nun soll ich schnellstmöglich pfänden, und zwar mit allem, was geht. So die Aussage meines Chefs. Ich habe überhaupt keine Ahnung und hoffe, dass mir irgendjemand helfen kann. Danke schon mal.
Pfändung Stand auf Christkindlmarkt?
- anwaltsliebling
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Grüßle
- Trynnchylld
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Versuch eine Kassenpfändung! Eine Vorlage hierfür hab ich leider net, aber da findet sich bestimmt was hier im Forum.
Gegebenenfalls würd ich noch ne Taschenpfändung mit der Kassenpfändung versuchen. Solltest dem GVZ halt ne Uhrzeit nennen, wann er dort erscheinen soll, am besten kurz vor Schluss, wenn die Einnahmen noch da sind.
Gegebenenfalls würd ich noch ne Taschenpfändung mit der Kassenpfändung versuchen. Solltest dem GVZ halt ne Uhrzeit nennen, wann er dort erscheinen soll, am besten kurz vor Schluss, wenn die Einnahmen noch da sind.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Unna
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Ein kurzer Anruf beim GV wirkt Wunder Sachverhalt schildern und ggf. wg. der Eilbedürftigkeit Auftrag persönlich beim GV abgeben (sofern möglich).
Hab sogar schon mal bei einem Wanderzirkus, Flohmarktbetreiber etc. ne Kassenpfändung erwirkt... Da kann dein zuständiger GV noch relativ zufrieden sein, Weihnachtsmärkte beginnen ja im Gegensatz zu Flohmärkten nicht um 5 Uhr früh
Hab sogar schon mal bei einem Wanderzirkus, Flohmarktbetreiber etc. ne Kassenpfändung erwirkt... Da kann dein zuständiger GV noch relativ zufrieden sein, Weihnachtsmärkte beginnen ja im Gegensatz zu Flohmärkten nicht um 5 Uhr früh
- anwaltsliebling
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Dankeschön.
Grüßle
- anwaltsliebling
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Hm, hätte viell. jemand einen Link o.ä., wie ich eine Kassenpfändung schreibe? Gefunden habe ich hier leider nix. Im Internet nicht wirklich.
Grüßle
- Kasimir1603
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ich würde vorher aber noch prüfen, ob der Stand tatsächlich ihr gehört, sie also Betreiber ist - oder sie dort nur "aushilft" als auf Arbeitnehmerbasis für die Zeit des Christkindlmarktes angestellt ist
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- anwaltsliebling
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Guter TipKasimir1603 hat geschrieben:ich würde vorher aber noch prüfen, ob der Stand tatsächlich ihr gehört, sie also Betreiber ist - oder sie dort nur "aushilft" als auf Arbeitnehmerbasis für die Zeit des Christkindlmarktes angestellt ist
Grüßle