Ich habe folgenden Fall.
Ehescheidungsantrag wurde im Juli 2009 gestellt. Die Ehe wurde im März 2010 geschieden. Der Versorungsausgleich wurde ausgesetzt.
Nun wurde das Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufgenommen und durchgeführt. Was rechne ich nun ab.
Beim Ehescheidungsverfahren hatte ich folgende Streitwerte:
Ehesache: 5000 EUR
VA 1000 EUR
Abrechnung erfolgte über 6000 EUR
Nun wurde der Streitwert für den VA auf 2001,00 EUR festgesetzt.
Meiner Meinung nach muss jetzt hier ja eine Anrechnung erfolgen (VA +ber 1000 EUR ja bereits abgerechnet). Wie hat hier meine Abrechnung auszusehen?
Wie mache ich es mit dem Programm am besten?
Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren - Abrechnung
- Liesel
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Du berechnest jetzt die Gebühren aus einem SW von 7.001,00 Euro und ziehst den bisher bezahlten Betrag ab. Wurde der SW für den VA tatsächlich auf 2.001,00 Euro festgesetzt?
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Du rechnest den VA getrennt nach 2.0001,60 € ab. Allerdings musst Du den Gebührenanteil, den Du bereits für den VA in der ersten Rechnung erhalten hast (also VG nach 1.000,00 €) von der zweiten Rechnung abziehen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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@lucy1510: Wieso denn getrennte Abrechnung des VA?
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In einem Vortrag von Norbert Schneider hat dieser doch gesagt, dass nach Art. 111 Übergangsvorschrift der abgetrennte VA nach neuem Recht bei altem Ehescheidungsantrag getrennt abzurechnen ist, aber die Differenz angerechnet werden muss. Oder hab ich das wieder mal völlig falsch verstanden? Ich lasse mich gerne belehren, wenn das falsch ist.
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Das Thema finde ich echt schwierig, weil die Meinungen da so weit auseinander gehen. Aktuell habe ich aber die Entscheidungen vom OLG Celle vom 16.09.2010, 12 WF 102/10, und vom 01.09.2010, 17 WF 82/10.
Vielen Dank zaubermaus007. Der Rechtsprechungshinweis ist super. Ich streite mich nämlich auch gerade mit dem AG über eine gleichlautende Abrechnung. Die wollen eine getrennte Abrechnung mit Anrechnung auch nicht akzeptieren. Habe ich wieder Futter.
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