Hallo,
ich soll für eine Mandantin einen Grundbuchauszug einholen. Das Grundbuchamt möchte nun die Vorlage eines Titels haben, den es aber nicht gibt. Wie kann ich denn sonst das berechtigte Interesse nachweisen? Ist ein Titel immer nötig, um den Grundbuchauszug zu erhalten?
LG
Grundbuchauszug ohne Titel
- Michael1974
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Warum will Eure Mandantin denn einen Grundbuchauszug haben? Ein berechtigtes Interesse stellt zB eine Geldforderung dar, wegen der eine Sicherungshypothek eingetragen werden soll. Eine nicht titulierte Forderung dürfte kaum ausreichen, um die Erteilung eines Grundbuchauszuges für ein fremdes Grundstück zu rechtfertigen.
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Danke. Ich habe inzwischen einen anderen Thread gefunden, der mir sehr weiter geholfen hat.
Die Mandantin ist ein bißcehn schwierig. Ich nehme mal an, dass sie eine Sicherungshypothek eintragen lassen will. In erster Linie geht es aber darum, zu erfahren, wer überhaupt Eigentümer des Grundstücks ist. Leider glaube ich, ist der Mandantin selbst nicht so ganz klar, was sie möchte.
Die Mandantin ist ein bißcehn schwierig. Ich nehme mal an, dass sie eine Sicherungshypothek eintragen lassen will. In erster Linie geht es aber darum, zu erfahren, wer überhaupt Eigentümer des Grundstücks ist. Leider glaube ich, ist der Mandantin selbst nicht so ganz klar, was sie möchte.
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Dann ruf doch mal beim zuständigen Katasteramt an und lass Dir mitteilen, zu welcher Gemarkung und zu welcher Blatt-Nr. das Objekt zur AB-Straße Nr. 123 in Musterstadt eingetragen ist. Diese Auskunft ist kostenfrei. Wenn Du es geschickt anstellst, nennen die Dir auch den derzeitigen Eigentümer. Auf die Eigentümereintragungen im Grundbuch kann man sich nämlich nicht verlassen. Es besteht zwar ein Berichtigungszwang z.B. bei Rechtsnachfolge durch Erbschaft, aber durchsetzen kann das Grundbuchamt diesen Anspruch nicht.