...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SuessesBlondienchen
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#1
19.08.2010, 16:38
Hallo liebe Mitglieder,
habe mich soeben hier angemeldet...werde mich auch noch in den nächsten Tagen vorstellen ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Habe aber vorab schon eine wichtige Frage; muss eine Recherche für einen meiner Chef´s fertigen.
Zum Sachverhalt: In der Angelegenheit geht es um einen Kaufvertrag eines Grundstücks. Wir haben für die Käufer den Kaufpreis einige Tage zurückbehalten, da die Wohnung nicht vertragsgemäß in Ordnung gehalten wurde o. ä.
Nun fragt mich mein Chef, welchen GW wir in Ansatz bringen können? Kaufpreis ist 225.000,00 EUR.
Sag schon einmal Vielen Dank im Voraus !!!
LG SuessesBlondienchen
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SuessesBlondienchen
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#2
20.08.2010, 08:34
Weiß denn keiner Bescheid???
Nehm ich den Kaufpreis als GW oder vielleicht den Regelwert von 3.000,00 EUR???
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Liesel
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#3
20.08.2010, 09:16
Was habt ihr denn in der Sache überhaupt gemacht? Nur den Kaufpreis erhalten, diesen einige Tage zurückbehalten und dann an den Verkäufer ausgezahlt? Irgendwie ist der Sachverhalt etwas dürftig.
LEBE DEN MOMENT
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SuessesBlondienchen
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#4
20.08.2010, 09:34
Sry, war wohl etwas blöd erklärt.
Also: Wir haben die Mandantschaft beraten, dass sie den Kaufpreis zurückbehalten, da u. a. der Garten verwildert war und Regenwasser im Keller.
2 Schreiben an die Gegenseite, 2 zurück, Mandanten hatten nochmal einen Begehungstermin und anschl. war die Sache wieder i. O., sprich erledigt.
Das war´s auch schon ^^
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Jupp03/11
#5
20.08.2010, 09:45
Als Streitwert dürfte hier der Betrag anzunehmen sein, der angefallen wäre, wenn der Käufer die Mängel hätte selbst beseitigen müssen.
Im übrigen:
Schwarz ist auch eine schöne Farbe, jedenfalls angenehmer zum lesen.
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Liesel
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#6
20.08.2010, 10:07
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Soenny
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