Seite 1 von 2

Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 10:13
von Little_Justitia
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen =)

Hab ein Problem mit einer PKH Abrechnung in einer Sache über Kindesunterhalt, folgende Situation:

Mandantin wurde PKH bewilligt, nach Termin und Vergleichsabschluss erging Streitwertbeschluss und ich soll jetzt abrechnen.

Streitwert für das Verfahren: 6.307,00 €
Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich: 9.307,00 €

Mein Chef meinte irgendwas von "übersteigendem Vergleichsstreitwert" und "Differenzgebühr" Was meint er damit? Wie wird richtig abgerechnet? Mein Vorschlag wäre (alles natürich auf §§ 45, 49 bezogen)

1,3 Verfahrensgebühr 299,00 €
1,2 Terminsgebühr 276,00 €

beide SW: 6.307,00 €

und dann noch

1,0 Einigungsgebühr 242,00 € aus 9.307,00

Auslagen und Umsatzsteuer


Lieg ich da richtig? Im Internet hab ich auch noch was von Nr. 3101 Nr. VV RVG gelesen...

Bitte um eure Mithilfe!

Grüße
Little_Justitia

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 10:14
von Liesel
:suche

Stichwort: Mehrvergleich

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 10:15
von Adora Belle
Dein Chef hat Dir doch die richtigen Stichworte schon geliefert. Such mal nach "Mehrvergleich" im Forum, da wirst Du erschlagen von der Menge der Beiträge. :wink:

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 10:47
von Little_Justitia
Danke für den Tipp, leider kann ich mit manchen Beiträgen nichts anfangen, klingt alles so nach chinesisch für mich -.-"

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 10:52
von Adora Belle
Schau Dir mal die Abrechnung in diesem Thread an.

Wichtig ist für Dich auch noch, daß für den Vergleichsmehrwert bzw. den Mehrvergleich auch PKH bewilligt sein muß. Ansonsten kannst Du die zusätzlichen Gebühren gar nicht über PKH abrechnen.

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:05
von Little_Justitia
Also wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, muss meine Abrechnung dann wohl so aussehen!?

1,3 Verfahrensgebühr (SW: 6.307,00 €)
0,8 Verfahrensgebühr (SW: 3.000,00 €) § 15 III RVG beachten
1,2 Terminsgebühr (SW: 6.307,00 €)
1,0 Einigungsgebühr (SW: 9.307,00 €)
Auslagen
Umsatzsteuer

Hab auch eben noch in den Beschluss reingesehen, PKH ist auch für den Vergleich bewilligt worden.

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:08
von Liesel
1,3 Verfahrensgebühr (SW: 6.307,00 €)
0,8 Verfahrensgebühr (SW: 3.000,00 €) § 15 III RVG beachten
1,2 Terminsgebühr (SW: 6.307,00 €) - nur, wenn "bloße" Protollierung erfolgte
1,0 Einigungsgebühr (SW: 6.307,00 €)
1,5 Einigungsgebühr (SW: 3.000,00 €) § 15 III RVG beachten
Auslagen
Umsatzsteuer

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:11
von Adora Belle
Jep. Du warst auf dem richtigen Weg. Abrechnung wie Liesel - wenn über den Mehrwert auch verhandelt und nicht nur protokolliert wurde, dann ist die TG aus dem zusammengerechneten Wert zu berechnen.

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:20
von Little_Justitia
Wie gut das es eine Plattform wie FoReNo gibt =)
Danke ihr Lieben :thx :thx

Re: Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache

Verfasst: 19.01.2011, 15:20
von Liesel
Wie ist das denn nun jetzt mit der TG @Little_Justitia?