PKH u. Kostenausgleichung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlen98
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#1

09.02.2021, 11:31

Hallo an Alle,
folgendes Problem:

Wir haben einen Streitwert in Höhe von 250.000,00 €. Der Mandantschaft wurde PKH bewilligt, welche auch zur Abrechnung gebracht wurde (RE-Betrag 1.838,02€). Des Weiteren gab es eine Kostenausgleich und es wurde ein KAA gestellt, welcher zu unseren Gunsten in Höhe von 3.027,01 € entschieden wurde.

Normale Vergütung ohne PKH: 9.170,38 €
Vergütung mit PKH: 1.838,02 € (bereits gezahlt)
Kostenausgleichung: 3.027,01 €. (bereits gezahlt)

Wie gehe ich nun mit der Zahlung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss um?! Muss ich jemandem was erstatten?!

Danke
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Anahid
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#2

09.02.2021, 11:41

Nein, Du musst niemandem etwas erstatten, da Du nach weit unter der "normalen Vergütung" liegst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Marlen98
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#3

09.02.2021, 14:10

Okay, aber wie gehe ich nun mit der Differenz zwischen normaler Verfügung und Erstattung aus dem KFB vor ? Insgesamt habe ich ja nunmehr einen Betrag in Höhe von 4.865,03 € erhalten (1,838,02 € PKH und 3.027,01 € aus dem KFB)

Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?
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icerose
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#4

09.02.2021, 14:14

Marlen98 hat geschrieben:
09.02.2021, 14:10
Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?
So geht es.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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