Hallo an Alle,
folgendes Problem:
Wir haben einen Streitwert in Höhe von 250.000,00 €. Der Mandantschaft wurde PKH bewilligt, welche auch zur Abrechnung gebracht wurde (RE-Betrag 1.838,02€). Des Weiteren gab es eine Kostenausgleich und es wurde ein KAA gestellt, welcher zu unseren Gunsten in Höhe von 3.027,01 € entschieden wurde.
Normale Vergütung ohne PKH: 9.170,38 €
Vergütung mit PKH: 1.838,02 € (bereits gezahlt)
Kostenausgleichung: 3.027,01 €. (bereits gezahlt)
Wie gehe ich nun mit der Zahlung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss um?! Muss ich jemandem was erstatten?!
Danke
PKH u. Kostenausgleichung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, Du musst niemandem etwas erstatten, da Du nach weit unter der "normalen Vergütung" liegst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Foren-Praktikant(in)
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Okay, aber wie gehe ich nun mit der Differenz zwischen normaler Verfügung und Erstattung aus dem KFB vor ? Insgesamt habe ich ja nunmehr einen Betrag in Höhe von 4.865,03 € erhalten (1,838,02 € PKH und 3.027,01 € aus dem KFB)
Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?
Erstelle ich eine komplette Gesamtabrechnung und buche den Rest dann aus?