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Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 13:51
von Svengie
Hallo :wink1

Ich soll eine Akte abrechnen mit der Androhung einer Fahrtenbuchauflage.

Zunächst gab es einen Anhörungsbogen mit der Androhung für 12 Monate. Dann haben wir die Vertretung angezeigt und AE gefordert und eine Einlassung abgegeben. Daraufhin wurde lediglich die Fahrtenbuchauflage angedroht und eine Verwaltungsgebühr erhoben. Mehr nicht.

Was rechne ich denn jetzt ab? :kopfkratz

:thx

Re: Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 13:53
von icerose
Bitte äußere wenigstens deine Idee dazu. ;)

Re: Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 13:54
von Adora Belle
Was würdest Du denn abrechnen? Du bist doch nun lang genug dabei um zu wissen, dass Du erstmal die eigenen Überlegungen mitteilen sollst.

Re: Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 14:00
von Svengie
Ich würde vielleicht eine GG 2302 abrechnen, da es sich um eine Verwaltungssache handelt.

Re: Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 14:26
von Adora Belle

Re: Androhung Fahrtenbuch

Verfasst: 17.12.2020, 14:41
von Svengie
Vielen Dank Adora Belle!!!!