Abrechnung einer Ordnungsverfügung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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N.Gärtner
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#1

28.09.2017, 09:07

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier.

Ich habe ein kleines Problem mit einer Abrechnung.

Wir haben unseren Mandanten wegen einer Ordnungsverfügung mit der Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches nach § 31 a StVZO vertreten. Wir haben gegen diese Widerspruch eingelegt. Es kam zum Widerspruchsentscheid. Hiergegen werden wir keine Klage erheben.

Wie kann ich die Sache nun abrechnen? Kann mir da jemand helfen, denn solch einen Fall habe ich zum ersten Mal auf dem Tisch.

LG Nicole
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Muschel
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#2

28.09.2017, 09:41

Du gehst von einem Gegenstandswert von 400,00/ Monat je Fahrzeug aus. Die Dauer bei erstmaligen Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, liegt meist bei sechs Monaten. Bei schweren Verstößen auch höher. Also geht man minimum von einem Streitwert von 2.400,00 € aus. Daraus dann Geschäftsgebühr abrechnen. Ob du nun mehr als 6 Monate nimmst musst du selbst entscheiden.
Schau mal hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrten ... age-dauer/
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Adora Belle
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#3

28.09.2017, 10:15

Die Dauer der Fahrtenbuchauflage dürfte sich aus dem Bescheid ergeben. Den Gegenstandswert, wie von @Muschel ausgeführt, findest Du im Streitwertkatalog Ziffer 46.11. Es ist Verwaltungsrecht, Du rechnest eine GG 2300 ab.
N.Gärtner
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#4

28.09.2017, 10:42

Danke für die schnelle Hilfe :)
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