Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1
17.12.2020, 13:51
Hallo
Ich soll eine Akte abrechnen mit der Androhung einer Fahrtenbuchauflage.
Zunächst gab es einen Anhörungsbogen mit der Androhung für 12 Monate. Dann haben wir die Vertretung angezeigt und AE gefordert und eine Einlassung abgegeben. Daraufhin wurde lediglich die Fahrtenbuchauflage angedroht und eine Verwaltungsgebühr erhoben. Mehr nicht.
Was rechne ich denn jetzt ab?
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icerose
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#2
17.12.2020, 13:53
Bitte äußere wenigstens deine Idee dazu.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Adora Belle
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#3
17.12.2020, 13:54
Was würdest Du denn abrechnen? Du bist doch nun lang genug dabei um zu wissen, dass Du erstmal die eigenen Überlegungen mitteilen sollst.
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Svengie
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#4
17.12.2020, 14:00
Ich würde vielleicht eine GG 2302 abrechnen, da es sich um eine Verwaltungssache handelt.
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Adora Belle
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Svengie
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#6
17.12.2020, 14:41
Vielen Dank Adora Belle!!!!