KFG mit § 91a ZPO als Entscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

14.12.2020, 13:45

Hallo zusammen,
ich möchte mich nur nochmal vergewissern, mein Chef bringt mich gerade etwas durcheinander :patsch
Ich muss Kostenfestsetzung (Gegner hat Kosten zu tragen) beantragen, habe einen Beschluss vorliegen, Kostenentscheidung beruht auf § 91a ZPO. Außergerichtlich wurde sich mit der gegnerischen Versicherung (Unfallsache) geeinigt, dass diese nur doch 1/3 des Schadens zahlt. Wir haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Ich kann doch hier lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr plus die Gerichtskosten festsetzen lassen oder :kopfkratz
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

14.12.2020, 14:38

Ja, wenn tatsächlich keine TG angefallen ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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