Hallo zusammen,
ich möchte mich nur nochmal vergewissern, mein Chef bringt mich gerade etwas durcheinander
Ich muss Kostenfestsetzung (Gegner hat Kosten zu tragen) beantragen, habe einen Beschluss vorliegen, Kostenentscheidung beruht auf § 91a ZPO. Außergerichtlich wurde sich mit der gegnerischen Versicherung (Unfallsache) geeinigt, dass diese nur doch 1/3 des Schadens zahlt. Wir haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Ich kann doch hier lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr plus die Gerichtskosten festsetzen lassen oder